Finanzielle Förderung
Im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur vergibt das Interkulturelle Zentrum Förderungen für internationale Schulpartnerschaften. Unterstützt werden österreichische Schulen, die internationale Kontakte über den Kreis der EU-Länder hinaus entwickeln wollen.
Kriterien für eine Förderung
- Mindestens drei Schulen müssen an der Partnerschaft beteiligt sein, d.h. eine österreichische Schule und zumindest zwei ausländische - nicht am EU-Programm Lebenslanges Lernen (Comenius) teilnahmeberechtigte - Schulen. Schulen aus den 27 EU-Mitgliedsstaaten, der Türkei und den EWR Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) können am Netzwerk teilnehmen, werden aber nicht gefördert.
- Ein für alle relevantes Thema steht im Mittelpunkt des gemeinsamen Projektes, z.B. Nachhaltigkeit, globales Lernen, Menschen und Demokratie, interreligiöser Dialog, ...
Gefördert werden ...
Arbeitstreffen (max. 5 Tage) von VertreterInnen der Schulen (SchülerInnen, LehrerInnen, DirektorInnen). Diese können in jedem der Partnerländer stattfinden. Teilnehmende Schulen können mit einem Zuschuss für Reisekosten und Aufenthaltskosten rechnen.
Reisekosten: max. 1000 pro Schule für max. 3 Personen, wobei das kostengünstigste zumutbare Verkehrsmittel zu wählen ist. Bis zu einer Entfernung von 500km werden Zuschüsse zu Reisen mit Bahn oder Bus geleistet, ab einer Entfernung von 500km sind auch Flüge möglich.
Aufenthaltskosten: Pro TeilnehmerIn und Projekttag (max.5) kann ein Zuschuss von 20 beantragt werden.
Antragstellung
Für eine finanzielle Unterstützung kann laufend eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt durch eine österreichische Schule. Anträge müssen mit einem Schulstempel versehen sein und werden per E-Mail an das Interkulturelle Zentrum übermittelt. Projekte werden nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gefördert. Spätestens 10 Tage nach Antragstellung erfolgt die Information über Zu- oder Absage der Projektförderung. Der Unterstützungsbeitrag wird 2 Wochen vor Beginn des geplanten Arbeitstreffens überwiesen.
Abrechnung und Bericht
Der Bericht über das Arbeitstreffen und die Abrechnung müssen bis spätestens 1 Monat nach Ende des Arbeitstreffens erfolgen. Nicht verwendete Projektgelder müssen retourniert werden.
Abrechnung der Reisekosten: Originalbelege (Rechnungen, Tickets, Fahrscheine, Boardingpässe etc.)
Abrechnung der Aufenthaltskosten: Empfangsbestätigungen mit Unterschriften der TeilnehmerInnen
Formulare zum Download
Ansuchen um finanzielle Unterstützung
Bestätigung über den Erhalt der Reisekosten und des Aufenthaltszuschusses
Weitere Informationen:
M: alice.scridon@iz.or.at
T: 01 586 75 44-17

